Barrierefreiheit (BFSG)
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Websites und insbesondere Onlineshops, die ab diesem Stichtag erstellt werden, müssen belegbar barrierefrei gestaltet sein. Dies ist mit weiteren Kosten verbunden, die durch den nötigen Audit und die Erfüllung der sich daraus ergebenden Richtlinien entstehen.
Allerdings gibt es Ausnahmen! Bitte beantworte folgende Fragen, damit ich dir eine Einschätzung geben kann ob dein Projekt zur Barrierefreiheit verpflichtet ist oder nicht. Diese Einschätzung ist unverbindlich, im Zweifel solltest du immer deinen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Auch wenn deine Website oder dein Onlineshop nicht verpflichtend barrierefrei gestaltet werden muss, empfehle ich dir dennoch dies zu tun. Es ist immer einfacher und günstiger, ein neu entstehendes Projekt barrierefrei zu gestalten, als ein bereits bestehendes umzugestalten!